
Logopädische Praxis
Louisa Wittenbrink
Über mich
beruflicher Werdegang
Seit August 2021
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Praxisinhaberin in der Praxis für Logopädie Wittenbrink
2020-2021
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Fachliche Leitung einer logopädischen Praxis
2018 - 2020
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Angestellte in einer logopädischen Praxis mit dem Schwerpunkt Kindersprache
2016 - 2017
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Angestellte auf der Stroke - Unit im Elisabeth Hospital & in der LWL Klinik mit dem Schwerpunkt Neurologie
2016
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abgeschlossenes Examen zur staatlich geprüften Logopädin
Fortbildungen
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Funktionelle Stimmstörungen im Kindesalter
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Dysphagie- und Atemtherapie nach
COVID-19, Dr. Ulrike Frank, Katrin Frank -
Ess- und Fütterstörung bei Kindern, Silke Winkler
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symptomorientierte Stimmtherapie, Wolfgang Tisch
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der patholinguistische Therapieansatz (PLAN) Carolin Zingel
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Dysarthrien bei Kindern, Grundlagen, Diagnostik und Therapie, Dr. Theresa Schölderle
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Diagnostik und Therapie mit auditiven Verarbeitungsstörungen


Meine Leistungen
Therapien für Kinder & Erwachsene
Kinder:
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Sprachentwicklungsstörung (SES) bei Ein- und Mehrsprachigkeit
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Sprachentwicklungsverzögerung (SEV) bei Ein- und Mehrsprachigkeit einschließlich phonologische Störungen, morphologisch- syntaktische Störungen und lexikalisch-semantische Störungen
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Sprachverständnisstörungen
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Sprechmotorische Störungen (Dysarthrie & Sprechapraxie)
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Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
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Myofunktionelle Störungen
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Auditive Verarbeitungs- & Wahrnehmungsstörungen (AVWS)
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Kindliche Stimmstörungen
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Rhinolalien
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Entwicklungsdyslexie (Lese-Rechtschreib-Schwächen)
Erwachsene:
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Aphasie (auftretende Sprachstörungen unter anderem nach Schlaganfällen)
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Dysphonie / Aphonie (organisch & funktionell)
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Dysphagie (organisch & funktionelle Störungen der Nahrungsaufnahme z.B. nach Schlaganfall, bei Morbus Parkinson, Demenz)
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Facialisparesen
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Redeflussstörungen
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Dysarthrien
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Sprechapraxien
Testimonials

Rezept & Kosten
Rezept:
Damit die logopädische Therapie beginnen kann, benötigen Sie eine Verordnung von einem HNO-Arzt, Kinderarzt, Hausarzt, Zahnarzt, Neurologen, oder Kieferorthopäden.
Bitte holen Sie die ausgestellte Heilmittelverordnung kurz vor ihrem vereinbarten Termin bei ihrem Arzt ab, da diese maximal 4 Wochen gültig ist.
Kosten:
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind zuzahlungsbefreit. Erwachsene über 18 Jahren zahlen 10% des Rezeptwertes zzgl. 10,-€ Rezeptgebühr.