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GKV / PKV

Behandlungskosten

Gesetzliche Krankenversicherung GKV

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind zuzahlungsbefreit. Erwachsene über 18 Jahren
zahlen 10% des Rezeptwertes zzgl. 10,-€ Rezeptgebühr.

Private Krankenversicherung
(PKV)

Die Behandlung von Privatpatienten erfolgt durch einen Vertrag zwischen Praxis und Patient,
nicht zwischen Praxis und Krankenkasse. Mit Beginn der Behandlung wird mit jedem privat
versicherten Patienten die voraussichtlich anfallenden Behandlungskosten besprochen.

Es hat sich innerhalb der Heilberufe bislang die Verfahrensweise bewährt, aktive
therapeutische Maßnahmen mit dem 1,8 bis 2,3-fachen des höchsten Satzes einer
gesetzlichen Krankenversicherung zu berechnen. Diese Vorgehensweise haben mehrere
Gerichte in der ersten und zweiten Instanz bestätigt.

Unsere Honorarberechnungen basieren auf der aktuellen Rechtsprechung. Aufgrund der
exzellenten Qualifikation und des sehr hohen Erfahrungsschatzes unserer Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen, schaffen wir die Voraussetzungen für eine optimale Therapie.

Private Krankenversicherung PKV
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